Liegeverbot Mühlauhafen

Blick auf den Mühlauhafen von der Werfthallenstraße aus zum Fruchtbahnhof.

Hafenpolizeiliche Anordnung für den Hafenbereich Mannheim

Aufgrund von Baumaßnahmen im Mühlauhafen besteht bis auf Weiteres im Baustellenbereich von Hafen-km 1,140 bis Hafen-km 1,2 Liegeverbot für die Schifffahrt.

Die aufgestellten Schifffahrtszeichen nach RheinSchPV sind zu beachten.

Die Anordnung gilt bis auf Widerruf.

Vestöße gegen diese Anordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden (§§ 5, 71 HafenVO).

Mannheim, 17.04.2018 – 41
Staatliches Hafenamt Mannheim im Staatlichen Verpachtungsbetrieb
Hafenbehörde – Jöst
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